Grundstücks- und Immobilienrecht

Das Grundstücksrecht behandelt die Rechtsfragen, die sich auf die Rechte von Grundstücken beziehen. Das können Rechtsfragen zu Grundstücksverträgen oder auch zu sog. dinglichen Rechten an Grundstücken sein, also Fragen, die von Eigentum, Besitz, Pfandrechten (Hypothek, Grund- und Rentenschulden), Dienstbarkeiten, Erbraurechten und Erbpachtrechten an Grundstücken handeln.

Im Immobilienrecht werden insbesondere Kauf, Verkauf und Belastungen von Grundstücken oder Wohneigentum behandelt. Dieser Fachbereich wird auch als Liegenschaftsrecht bezeichnet.

Rechtsanwalt und Notar Michael Marxen vertritt unsere Mandanten in diesen Rechtsbereichen bei der Überprüfung von Grundstücks- und Immobilienverträgen, hilft Ihnen als Beteiligten vor, während oder nach Vertragsabschlüssen und kann Sie im Rahmen der Behandlung von Kaufpreis- und Gewährleistungsansprüchen sowohl außergerichtlich als auch im Zivilprozess und im Selbstständigen Beweisverfahren kompetent vertreten.