Supvervision

Supervision ist ein Angebot für bereits tätige oder in der Ausbildung befindliche MediatorInnen. Sie ermöglicht MediatorInnen, ihre eigene Tätigkeit zu reflektieren und so die eigenen Fähigkeiten und Ressourcen weiter zu entwickeln. Dabei wird in der Supervision, wie auch in der Mediation, ein strukturiertes Verfahren genutzt. Techniken und Methoden, die aus der Mediation bekannt sind, finden sich auch in der Supervision. Supervision kann als Einzelsupervision oder auch in der Gruppe erfolgen.

Nach der Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren (ZMediatAusbV) darf sich ab September 2017 derjenige Zertifizierter Mediator nennen, der während oder innerhalb eines Jahres nach erfolgreicher Beendigung eines mindestens 120 Präsenszeitstunden andauernden Ausbildungsgangs an einer Einzelsupervision im Anschluss an eine als Mediator oder Co-Mediator durchgeführte Mediation teilgenommen hat.

Der zertifizierte Mediator hat innerhalb der zwei auf den Abschluss seiner Ausbildung folgenden Jahre mindestens viermal an einer Einzelsupervision jeweils im Anschluss an eine als Mediator oder Co-Mediatior durchgeführte Mediation teilzunehmen. Die Zweijahresfrist beginnt mit der Ausstellung der Bescheinigung nach § 2 Abs. 6 (ZMediatAusbV).

Susann Barge-Marxen ist ausgebildete Supervisorin. Sie hat eine umfassende Supervisionsausbildung bei Mediatio, Heidelberg, absolviert.

In unseren Kanzleiräumen bieten wir Einzel und Gruppensupervision an.