Erbrecht

Das erbrechtliche Mandat unterscheidet sich in vielerlei Hinsicht von der Mehrzahl der sonst üblichen Fallgestaltungen, die einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt übergeben werden. Es ist nicht gekennzeichnet durch einen festumrissenen eingegrenzten Lebenssachverhalt, wie z.B. eine Forderung durchzusetzen oder einen Verkehrsunfall abzuwickeln. Im Erbrecht ist die anwaltliche Tätigkeit häufig auf die Regelung eines gesamten Vermögens oder dessen Verteilung oder auch auf Durchsetzung von Ansprüchen auf Teilhabe aus einem Vermögen gerichtet, wie z.B. im Pflichtteilsrecht.

Insofern ist die Bearbeitung des erbrechtlichen Mandats sowohl hinsichtlich des Umfangs der Sachverhalte, insbesondere auch hinsichtlich der Erfassung der rechtlich relevanten Informationen, aber auch im Hinblick auf die rechtliche Materie anspruchsvoll, denn es gibt eine Fülle rechtlich relevanter Vorschriften. Es gibt eine Vielzahl von Berührungspunkten zu anderen Rechtsgebieten wie Familien-, Gesellschafts- oder auch Steuerrecht.

Rechtsanwältin Barge-Marxen ist Fachanwältin für Erbrecht und erfahren in allen erbrechtlichen Fragestellungen. Nur der Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin, der oder die auf einem Rechtsgebiet besondere theoretische Kenntnisse in einer Prüfung nachweist und auch besondere praktische Erfahrungen gesammelt hat, ist berechtigt, zusätzlich die Berufsbezeichnung Fachanwalt / Fachanwältin zu führen. Die Berechtigung dauert so lange an, wie der Rechtsanwalt / die Rechtsanwältin jährlich nachweist, sich umfangreich fortgebildet zu haben. Frau Rechtsanwältin Barge-Marxen ist ausgebildete Schiedsrichterin für Erbstreitigeiten der DSE (Deutsche Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten).

Wir beraten und vertreten Sie bei allen erbrechtlichen Fragestellungen. Frau Rechtsanwältin Barge-Marxen hat eine hohe Kompetenz sowohl in der beratenden und außergerichtlichen Vertretung als auch in der gerichtlichen Geltendmachung Ihrer Ansprüche oder in der Abwehr unberechtigter Ansprüche.

Testamentserrichtung und Vorsorge

Die Errichtung eines Testaments setzt zunächst voraus, dass Ihre Wünsche ermittelt und in eine juristisch korrekte Formulierung Ihrer letztwilligen Verfügung überführt werden. Dabei machen wir Sie im Rahmen der Beratung auf Gestaltungs- und Handlungsmöglichkeiten aufmerksam und prüfen, ob sich Ihre Wünsche sicher realisieren lassen. Auch besondere Gestaltungsaufgaben, wie z.B. die lebzeitige Übertragung von Vermögenswerten, Unternehmertestamente, Geschiedenentestamente oder Behindertentestamente lösen wir nach Ihren Wünschen. Wir besprechen mit Ihnen die Notwendigkeit von Betreuungs- und Vorsorgevollmachten, erklären die Zusammenhänge und erstellen für Sie und mit Ihnen Ihre Vorgaben für den Todes- oder Pflegefall. Gerne beziehen wir auch den Steuerberater Ihres Vertrauens in die Gestaltungsaufgaben mit ein oder vermitteln die Beiziehung eines in diesem Fachbereich besonders erfahrenen Steuerberaters.

Alleinerbe

Als Alleinerbe treten Sie in alle Rechtsverhältnisse des Erblassers ein. Häufig sind auch Pflichtteilsansprüche oder Vermächtnisse zu erfüllen. Wir helfen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte, der Klärung von Rechtsverhältnissen und der Ansprüche, die gegen Sie gestellt werden.

Pflichtteilsrecht

Wer durch ein Testament enterbt worden ist und zu den im Gesetz aufgeführten Pflichtteilsberechtigten gehört, kann seinen Pflichtteil verlangen. Das Pflichtteilsrecht soll einem bestimmten Personenkreis eine Mindestteilhabe an einem Nachlass sichern. Wir stehen Ihnen bei der effizienten Durchsetzung Ihrer Pflichtteilsansprüche bzw. deren Abwehr zur Verfügung. Wir beraten Sie ebenfalls über Möglichkeiten frühzeitiger vorsorgender Gestaltung zur Vermeidung der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen.

Erbengemeinschaft

Wenn im Nachlassfall mehr als nur einer zum Erben berufen sind, also mindestens zwei, begründen diese miteinander eine Erbengemeinschaft. Aus der gemeinschaftlichen Verwaltung von Nachlässen und auch aus der Beendigung der Erbengemeinschaft (Auseinandersetzung) entstehen häufig eine Vielzahl von Konflikten. Wir helfen Ihnen bei der Bewältigung dieser Konflikte.

Erbenfeststellung

Testamente sind häufig unklar gefasst oder schlicht unwirksam, wenn z.B. zwingende Formvorschriften bei der Errichtung des Testaments nicht eingehalten worden sind oder der Erblasser, z.B. infolge einer Erkrankung, bei Errichtung des Testaments nicht mehr testierfähig war. Wir helfen Ihnen bei der Durchführung von Erbenfeststellungsklagen oder auch deren Abwehr.

Lebzeitige Übertragung von Vermögenswerten

„Mit warmer Hand geben“ ist etwas, was sich viele vermögende Elternteile oder Ehegatten wünschen. Auch eine solche Schenkung muss sorgfältig bedacht werden. Wir beraten Sie über Konsequenzen einer Schenkung und deren Auswirkung auch auf erbrechtliche Ansprüche oder Pflichtteilsansprüche.

Testamentsvollstreckung

Um sicher zu stellen, dass ein Nachlass auch so verteilt wird, wie es der Erblasser wünschte, kann es sinnvoll sein, einen Testamentsvollstrecker zu benennen. Wir beraten Sie vorsorgend wegen der Bestellung eines Testamentsvollstreckers oder auch dahingehend, wie die Arbeit und das Handeln eines Testamentsvollstreckers kontrolliert werden kann.

Unternehmertestament und Unternehmensnachfolge

Unternehmensnachfolge ist ein Dauerbrenner bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Den richtigen Nachfolger zu finden, innerhalb der Familie, aus dem Kreis Ihrer Mitarbeiter oder von Extern, können wir Ihnen nicht abnehmen. Wir können Sie aber bei der Umsetzung Ihrer Nachfolgeplanung unterstützen, indem wir den Nachfolgeprozess begleiten.
Von einer Unternehmensnachfolge sind nicht nur der Inhaber des Unternehmens (Übergeber) oder der Übernehmer betroffen, sondern auch Familienangehörige, Mitarbeiter und andere mit dem Unternehmen Verbundene. Das können Banken oder Steuerberater usw. sein. Rechtlich sind mit dem Übernehmer natürlich gesellschaftsrechtliche Regelungen zu treffen. Zu beachten sind insbesondere aber auch erbrechtliche- und familienrechtliche Folgen einer Unternehmensnachfolge. Die Ziele des Übergebers, auf der einen Seite „Sicherung des Unternehmens“ und auf der anderen Seite auch „Erbengerechtigkeit“ zu erreichen, erfordern intensive Abstimmungs- und Verhandlungsprozesse mit allen an der Unternehmensnachfolge Beteiligten, aber auch mit erb- oder pflichtteilsberechtigten Familienangehörigen. Häufig erfordert eine gelungene Nachfolgeregelung, die den Bestand des Unternehmens sichert, auch den Verzicht auf Vermögenswerte oder auf Erb- bzw. Pflichtteilsrechte.
Wir unterstützen Sie gerne in diesem Prozess. Rechtsanwältin Barge-Marxen ist in der Begleitung solcher Unternehmensnachfolgen erfahren. Sie kann zwischen den betroffenen Personenkreisen vermitteln und gemeinsam mit ihnen Lösungswege erarbeiten. Dabei nutzt sie das im Betrieb oder dem privatem Bereich bereits vorhandene Kompetenznetzwerk (z.B. Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer) oder greift, sofern erforderlich, auf ein eigenes Netzwerk kompetenter Berater zurück.

Nachlasspflegschaft und Nachlassverwaltung

Zur Ermittlung der Erben oder bis zur Erbenfeststellung kann das Gericht Nachlasspflegschaft und auch Nachlassverwaltung anordnen. Nicht immer entspricht die Arbeit des Nachlasspflegers oder Nachlassverwalters den Anforderungen der Erben. Wir können Ihnen bei der Prüfung der Arbeit des Nachlasspflegers und des Nachlassverwalters behilflich sein.

Haftungsbegrenzungsmaßnahmen

Als Erbe tritt man in alle Rechtsverhältnisse des Erblassers ein, d.h. man erwirbt dessen Forderungen, ist aber auch verpflichtet, dessen Verbindlichkeiten zu tragen. Manchmal sind die Verbindlichkeiten höher als die positiven Vermögenswerte. In diesen Fällen wählen viele Betroffene die Ausschlagung. Wenn die Ausschlagungsfrist versäumt wurde oder Verbindlichkeiten erst später bekannt werden, können Haftungsbegrenzungsmaßnahmen bis hin zur Nachlassinsolvenz durchgeführt werden. Wir unterstützen Sie hierbei.

Steuerrechtliche Aspekte der Nachlass- bzw. Nachfolgeregelungen

In der vorausschauenden Regelung Ihrer Nachlassangelegenheit oder bei der Abwicklung eines Nachlassfalles sind steuerliche Aspekte häufig von sehr großer Bedeutung. Wir können den Steuerberater Ihres Vertrauens mit in die Gespräche einbeziehen oder vermitteln die Beiziehung eines in diesem Fachbereich besonders erfahrenen und spezialisierten Steuerberaters.

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