Jagdrecht

Mit dem Begriff des Jagdrechts werden die für die Jagd und die Jäger geltenden Vorschriften und Verordnungen zusammengefasst. Dabei spannt sich der Bogen vom Jagdrecht, das untrennbar mit Grund und Boden verbunden ist, über das Jagdausübungsrecht bis zum Jagdpachtrecht, den entgeltlichen und unentgeltlichen Jagderlaubnisscheinen, den Vorschriften für die Prüfung zur Erlangung des ersten Jagdscheines – Jägerprüfung – bis zum Waffenrecht mit den dazugehörigen Verordnungen. Das Recht des Wildschadenersatzes, das Schätzverfahren, die Festsetzung von Abschussplänen und die Folgen davon abweichender Abschusszahlen gehören ebenso zur Materie wie Grundsätze der Wildbiologie, Hygiene und Vermarktung von Wildbret sowie die Regeln für die gute fachliche Praxis bei weidgerechter Jagd. Das Recht der Jagdgenossenschaften befindet sich derzeit im Umbruch; zu Lasten des Reviersystems werden die Regeln erheblich gelockert, wonach bislang jeder Grundeigentümer mit seiner Grundfläche gezwungen war, Jagdgenosse zu werden. Die Europäische Union erlaubt nunmehr demjenigen, der nicht will, dass auf seinem Grund und Boden gejagt wird, einer Jagdgenossenschaft nicht beizutreten, sondern fernzubleiben. Vermutlich wird das nachteilig für die revierübergreifende Hege besonders wechselfreudigen Hochwildes sein.

Im Jagdpachtrecht geht es vermehrt um Regeln für Beendigung oder Anpassung von Verträgen, wenn die Jagd etwa durch veränderte landwirtschaftliche Nutzung ganz oder teilweise vereitelt wird. Exzessiver Maisanbau oder andere Monokulturen zur Biogaserzeugung machen zunehmend Reviere unbejagbar. Hier muss dem legitim geänderten Nutzungsinteresse des Verpächters eine adäquat ausgleichende Regel für den Jagdpächter zur Seite gestellt werden. Wenn der Landwirt anders nutzen darf, etwa indem er biogastaugliche Feldfrüchte anbaut, soll der Jagdpächter dies nicht entschädigungslos hinnehmen müssen.

Das Jagdrecht regelt eine umfangreiche Sondermaterie, die bisweilen kritisch von der nichtjagenden Bevölkerung beobachtet und beargwöhnt wird. Dies gebietet sensiblen und um besondere Korrektheit bemühten Umgang durch sorgfältige Beratung und auf Ausgleich bedachtes Konfliktmanagement.

Rechtsanwalt Marxen hat im Jahre 1998 in Lübeck die Jägerprüfung abgelegt und seitdem ununterbrochen Jagdscheine gelöst. Er verfügt über vertiefte Erfahrung auf dem Gebiet der Beratung der Jäger zum Abschluss und zur Veränderung sowie zur Aufhebung von Jagdpachtverträgen und auf dem Gebiet der Beratung zum Waffenrecht und zum Jagdrecht im Übrigen.