Handels- und Gesellschaftsrecht

Das Handelsrecht als Recht des Kaufmannes regelt zentrale Bausteine des Wirtschaftsrechtes; dazu gehören das Recht der Personenhandelsgesellschaften und das Recht der Kapitalhandels­gesellschaften, das Sonderprivatrecht der Einzelkaufleute und das Seehandelsrecht ebenso wie das Firmenrecht, das Transportrecht und das Handelsvertreterrecht. Eng verknüpft ist das Handelsrecht mit dem Gesellschaftsrecht.

Das Gesellschaftsrecht regelt das Recht der deutschen Personenhandelsgesellschaften wie GbR und OHG sowie das Recht der Kapitalhandelsgesellschaften wie KG, GmbH und AG. Es stellt für die GmbH vereinfachte Gründungsverfahren zur Verfügung und bietet die Möglichkeit, praktisch ohne Startkapital eine Unternehmergesellschaft (UG) haftungsbeschränkt errichten zu können. Im HGB sind sowohl Regelungen zum Handelsrecht als auch zum Gesellschaftsrecht zu finden, weiteres Gesellschaftsrecht ist im BGB enthalten, das GmbHG regelt das Recht der Gesellschaft mit beschränkter Haftung und das AktG beinhaltet die Vorschriften für die AG. Hiermit sind nur die wichtigsten Vorschriften benannt. Weitere wichtige Regelungen, die den sich ständig verändernden Interessen und Bedürfnissen des Marktes folgen, kommen hinzu und erlauben flexible Reaktionen der Gesellschafter und der Gesellschaften. Hierzu gehören Umwandlungen, Abspaltungen, Aufspaltungen, Verschmelzungen und Umfirmierungen.

Kommt es zu einem Betriebsübergang, regelt das Arbeitsrecht die Rechtsfolgen für die Arbeitnehmer, die ihren bislang erworbenen Status nicht verlieren sollen. Bestehende Betriebsräte sind zu beteiligen, der Betriebsrat ist mit der anspruchsvollen Aufgabe betraut, sowohl Interessenvertreter des Arbeitnehmers als auch Vermittler seiner Interessen gegenüber dem Arbeitgeber zu sein.

Weil alle Handelsgesellschaften leben und sich den Veränderungen des Marktes anpassen müssen, ergeben sich neben strukturellen Neuerungen auch Wechsel im Bestand der Gesellschafter. Bisherige Gesellschafter scheiden aus, neue treten ein, Gesellschaftsanteile werden übertragen, abgetreten, verkauft oder verschenkt. Allen solchen Vorgängen liegt jeweils ein Gesellschafterbeschluss zugrunde, der etwa neben dem Anteilskauf auch die Einzelheiten der Anteilsübertragung bestimmt. Die dann eingetretenen Veränderungen sind in der Regel in das Handelsregister einzutragen, heute über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach EGVP nach Beurkundung oder Beglaubigung durch den Notar.

Im Handelsregister finden sich alle marktrelevanten Angaben eines Unternehmens und der Einzelkaufleute, Angaben zur Prokura und zur Höhe des haftenden Kapitals; das Register ist öffentlich und für jedermann einsehbar.

Rechtsanwalt Marxen hat besondere Kenntnisse auf den Gebieten des Arbeitsrechts und des Handels- und Gesellschaftsrechts, die durch bestandene Fachanwaltsprüfungen nachgewiesen sind. Als Notar begleitet er die Gesellschaften und die Gesellschafter sowohl bei der Gründung als auch bei der späteren Neuausrichtung der Unternehmen. Er ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Handels- und Gesellschaftsrecht im DAV und Mitglied in der Deutschen Notarrechtlichen Vereinigung.

In unserer Kanzlei bearbeiten wir alle oben genannten Vorgänge je nach Erforderlichkeit anwaltlich oder als Notar; wir begleiten die Gesellschaften, die Einzelkaufleute und Unternehmen von der Geschäftsidee, der Wahl der günstigsten Gesellschaftsform, der Formulierung der Gesellschaftsverträge, der Firmierung und Wahl des Gesellschaftssitzes über die Veränderungen und Reaktionen auf den sich dynamisch entwickelnden Markt bis hin zur Regelung von Nachfolgefragen wie etwa erbrechtlichen Fragestellungen, Auswahl der Unternehmensnachfolge und Schlichtung von Meinungsverschiedenheiten im Wege der sich immer mehr etablierenden erfolgreichen Wirtschaftsmediation. Wir stehen unseren Mandanten, den Unternehmen und Kaufleuten, beratend und gestaltend zur Seite. Hierbei pflegen wir nicht die starre Bürokratie, sondern reagieren flexibel auf die Terminwünsche der Mandanten.

Rechtsanwalt Marxen verfügt über besondere vertiefte Kenntnisse im Handels- und Gesellschaftsrecht aufgrund eines Fachanwaltslehrganges. Hierzu gehören Kenntnisse des materiellen Handelsrechts, namentlich des Rechts des Handelsstandes und des Rechts der Handelsgeschäfte sowie des internationalen Kaufrechts, insbesondere UN-Kaufrecht. Im materiellen Gesellschaftsrecht verfügt er über Kenntnisse im Recht der Personengesellschaften, im Recht der Kapitalgesellschaften und auf dem Gebiet des internationalen Gesellschaftsrechtes. Hierzu gehören auch die Grundzüge des europäischen Gesellschaftsrechts sowie der europäischen Aktiengesellschaft. Weiterhin verfügt Rechtsanwalt Marxen über besondere vertiefte Kenntnisse im Konzernrecht, insbesondere im Recht der verbundenen Unternehmen und im Umwandlungsrecht. Immer ergeben sich Berührungen zu den Grundzügen des Bilanz- und Steuerrechts, zu den Grundzügen des Dienstvertrags und Mitbestimmungsrechts. Durch die engen Beziehungen des Handels- und Gesellschaftsrechts zum Arbeitsrecht, Kartellrecht, zum Handwerks- und Gewerberecht sowie zum Erb- und Familienrecht und zum Insolvenz- und Strafrecht ergeben sich erweiterte interessante Tätigkeiten und Rechtsfragen. Rechtsanwalt Marxen verfügt auch über vertiefte Kenntnisse des Verfahrens- und Prozessrechts.

  • Handelsvertreterrecht
  • Gesellschaftsgründung
  • Umwandlung
  • Aufspaltung
  • Abspaltung
  • Verschmelzung
  • Umfirmierung
  • Betriebsübergang
  • Gesellschafterwechsel
  • Gesellschafterbeschluss
  • Veränderungen von Einlagen
  • Anteilsübertragungen / Anteilskauf
  • Handelsrecht
  • Prokura
  • Rechts des Handelsstandes / Kaufmann / eingetragener Kaufmann
  • Grundstückskaufvertrag
  • Grundschuldbestellung
  • Löschung
  • Überlassungsvertrag
  • Aufgebot
  • Testament
  • Beglaubigung
  • Tatsachenbescheinigung
  • Lebensbescheinigung
  • Patientenverfügung
  • Schenkung
  • Betreuungsverfügung
  • Betreuung
  • Generalvollmacht