INFORMATIONEN

Anfahrt /Parken:

Sie erreichen uns mit den meisten Buslinien in Lübeck. Nutzen Sie bitte die Haltestelle „Stadttheater“.

Parkmöglichkeiten finden Sie entlang der Beckergrube, An der Untertrave und in dem Parkhaus Mitte in der Schmiedestraße.

Ab Mitte 2017 können Sie im neuen Parkhaus Wehdehof direkt an der Kanzlei parken.

Honorar:

Der Gesetzgeber sieht verschiedene Möglichkeiten der Abrechnung vor: Die Abrechnung nach Streitwerten und Vergütungssätzen (RVG), die Vereinbarung eines Stundensatzhonorars und in Ausnahmefällen auch eines Pauschalhonorars. Wir treffen mit Ihnen bei Mandatserteilung eine Vereinbarung über das Honorar für unsere Tätigkeit.

Sofern Sie einen Prozess führen, ohne hierzu finanziell in der Lage zu sein, kann Ihnen, bei Vorliegen der Voraussetzungen, die öffentliche Hand mit der Prozeßkostenhilfe beistehen. Die Prozesskostenhilfe soll Parteien, die Gerichtskosten oder Anwaltshonorar nicht aufbringen können, es ermöglichen, ihre Rechte zu verfolgen und zu verteidigen.

Prozesskostenhilfe erhält derjenige, der nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage ist, die Kosten für seine Prozessführung entweder ganz oder auch nur zum Teil aufzubringen, sofern seine Rechtsverfolgung hinreichend Aussicht auf Erfolg bietet. Prozesskostenhilfe wird auf Antrag gewährt.

Seit einiger Zeit besteht auch die Möglichkeit, bei umfangreichen Angelegenheiten, einen Prozess oder ein nationales oder internationales Schiedsverfahren durch hierauf spezialisierte Unternehmen finanzieren zu lassen. Der Prozessfinanzierer übernimmt dann Anwalts- und Gerichtskosten, Kosten für Zeugen- und Sachverständige, Kosten für Sicherheitsleistungen und Kosten für Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Im Gegenzuge lässt sich der Prozessfinanzierer im Erfolgsfall eine Erfolgsbeteiligung vom tatsächlich erzielten Erlös zahlen. Voraussetzung ist eine positive Prüfung der Erfolgsaussicht Ihres Anliegens und der Bonität des Prozessgegners durch den Prozessfinanzierer. Sprechen Sie uns gerne an.